Diese Richtlinie ist eine Ergänzung zum Fördervertrag mit der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, und ist für alle VertragspartnerInnen verbindlich. Diese verpflichten sich, die geförderten Maßnahmen so weit wie möglich bekannt zu machen und auf den Fördergeber – die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit – hinzuweisen. Dies trägt dazu bei, dass der Einsatz öffentli-cher Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sichtbar gemacht und wahrge-nommen wird.
Siehe auch:
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